Donnerstag, 22. August 2013

Hausratsversicherung

Eine Hausratversicherung dient dem Schutz des Eigentums des Versicherungsnehmers. Es werden dabei Gefahren abgedeckt, die Eigentum zerstören, beschädigen oder abhanden kommen lassen. Inbegriffen sind dabei fast alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers wie z.B. Kleidung, Möbel und Elektronik. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Gegenstände sind solche, die in der Regel im Schadensfall bereits von anderen Versicherungsverträgen abgesichert sind.

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